Hausordnung

1. Allgemeines

Die Hausordnung gilt für alle Self-Storage-Lagerräume des Anbieters. Die Lagerräume dürfen nur zu Lagerzwecken verwendet werden. Die Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zum Aufenthalt von Personen, für Wohnzwecke, als Geschäftsadresse oder zur Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten jeder Art, ist untersagt.

2. Zutritt

Die Lagerräume sind 24/7 zugänglich. Der Zutritt ist nur mit einem gültigen Zugangsausweis möglich. Der Zugangsausweis ist vom Mieter sorgfältig aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Verbotene Gegenstände

In den Lagerräumen dürfen folgende Gegenstände nicht aufbewahrt werden:

  • Waffen, Munition und Sprengstoffe
  • Giftige, explosive, ätzende oder feuergefährliche Stoffe
  • Lebende Tiere und Pflanzen
  • Verderbliche Lebensmittel und Getränke
  • Unrechterworbene Gegenstände
  • Bargeld


4. Rauchverbot

In den Lagerräumen ist das Rauchen strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und andere Raucherwaren.

5. Sorgsamer Umgang mit den Gebrauchsgegenständen

Die Mieter sind verpflichtet, die Lagerräume und die darin enthaltenen Gebrauchsgegenstände sorgfältig zu behandeln. Sie sind insbesondere verpflichtet, die Lagerräume sauber zu halten und die Gebrauchsgegenstände nicht zu beschädigen.


6. Reinigung

Der Vermieter ist verpflichtet, den außenberreich der Lagerräume regelmäßig zu reinigen.

Die Mieter sind verpflichtet, die Lagerräume sauber und ordentlich zu halten.

Die Mieter sind verpflichtet, ihren Lagerraum bei Beendigung des Mietverhältnisses sauber und ordentlich zurückzugeben.


7. Haftung

Der Anbieter haftet nicht für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch seine schuldhafte Handlung oder Unterlassung am Eigentum des Anbieters oder anderer Mieter entstehen.

8. Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
 

9. Mindestmietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt zwei Monate. Leider sind kürzere Mieten nicht vereinbar mit dem Verwaltungsaufwand. Zu beachten ist, das auch für die zwei Monate eine Kaution hinterlegt werden muss - siehe Pkt. 10 Kaution.

10. Kaution
Die hinterlegte Kaution wird nach der Beendigung des Mietverhältnisses zur Gänze rückerstattet, sofern das Lager in einem ordentlichen Zustand (keine Beschädigungen) an den Vermieter übergeben wird. Die Kaution beträgt drei Monatsmieten und wird bei der Lageranmietung verlangt.

11. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt vor Mietantritt und ist anschließend im Folgemonat immer an dem jeweiligen Tag des Mietantritts zu entrichten (z.B. Mietantritt 13.01.2023 - nächster Zahlungstermin 13.02.2023).

Erläuterungen


Gefahrengüter

Gefahrengüter sind Gegenstände, die eine Gefahr für Personen, Tiere oder die Umwelt darstellen können. Dazu gehören beispielsweise Waffen, Munition, Sprengstoffe, giftige, explosive, ätzende oder feuergefährliche Stoffe. Die Lagerung von Gefahrengütern ist in Österreich verboten.

Lebende Tiere und Pflanzen

Die Lagerung von lebenden Tieren und Pflanzen ist in den meisten Self-Storage-Anlagen nicht erlaubt. Dies liegt daran, dass Tiere und Pflanzen Lärm und Gestank verursachen können und die Lagerräume verunreinigen können.

Verderbliche Lebensmittel und Getränke

Verderbliche Lebensmittel und Getränke dürfen nicht in den Lagerräumen aufbewahrt werden. Dies liegt daran, dass diese verderben und einen unangenehmen Geruch verursachen können.

Unrechterworbene Gegenstände

Unrechterworbene Gegenstände sind Gegenstände, die gestohlen oder verloren gegangen sind. Die Lagerung von unrechterworbenen Gegenständen ist in Österreich verboten.

Bargeld

Die Lagerung von Bargeld in den Lagerräumen ist nicht empfehlenswert. Im Falle eines Einbruchsdiebstahls ist das Bargeld nicht versichert.

Beispiele für verbotene Gegenstände

  • Waffen, wie z. B. Schusswaffen, Messer, Schlagwerkzeuge, Elektroschocker
  • Chemische Stoffe, wie z. B. Säuren, Laugen, explosives Material, radioaktives Material
  • Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Sprengstoff, explosive Stoffe
  • Ätzende Stoffe, wie z. B. Bleichmittel, Salzsäure, Schwefelsäure
  • Brennbare Stoffe, wie z. B. Benzin, Diesel, Holz, Papier
  • Giftige Stoffe, wie z. B. Rattengift, Insektenspray, Pflanzenschutzmittel
  • Lebendige Tiere, wie z. B. Hunde, Katzen, Kaninchen, Fische
  • Verderbliche Gegenstände, wie z. B. Lebensmittel, Getränke, Blumen
  • Unrechtmäßig erworbene Gegenstände
  • Bargeld


Rauchverbot

Das Rauchen in den Lagerräumen stellt eine Brandgefahr dar. Außerdem kann Rauchgeruch die Lagergüter beschädigen.

Sorgsamer Umgang mit den Gebrauchsgegenständen

Die Mieter sind verpflichtet, die Lagerräume und die darin enthaltenen Gebrauchsgegenstände sorgfältig zu behandeln, um Schäden zu vermeiden.